
Kriterien für die Namenswahl


Zwischen Tradition und Trend: Wie Eltern die Namen für ihre Kinder wählen
Die Wahl des Vornamens für das eigene Kind ist eine bedeutende Entscheidung – für die Eltern und das Kind. Ein Kind wird seinen Vornamen sein Leben lang tragen, ihn als Teil seiner Identität wahrnehmen und mit seiner Persönlichkeit prägen. Häufig möchten Eltern ihrem Kind ein Stück ihrer eigenen Individualität in Form eines seltenen Namens mit auf den Lebensweg geben. Doch was sind die Motive und die Inspirationsquellen für die Namensfindung? Und wo liegen die Grenzen der elterlichen Kreativität? In diesem Beitrag befassen wir uns mit den wichtigsten Aspekten der Namenswahl.
Die Deutsche Gesellschaft für Sprache (GfdS) hat eine Umfrage zu den Motiven der Vornamenwahl durchgeführt. Die Umfrage zeigt, dass die ästhetischen Aspekte und der Klang des Namens nach wie vor die wichtigsten Gründe sind, warum Eltern sich für einen bestimmten Vornamen entscheiden.
Fast drei Viertel der Befragten gaben an, dass der Klang des Namens das wichtigste Motiv für die Vornamenwahl ist. Für mehr als die Hälfte der Befragten ist es sogar besonders wichtig, dass der Vorname gut zum Nachnamen passt, während die Herkunft des Namens für nur 11 Prozent der Befragten ein sehr wichtiger Faktor ist.
Interessanterweise hat die Umfrage gezeigt, dass auch das Geschlecht des Kindes eine Rolle in Bezug auf die Wirkung und den Klang des Namens spielt. Bei der Wahl des Namens für einen Jungen legen Eltern also mehr Wert auf eine starke und kraftvolle Bedeutung, während bei Mädchen eher weichere und zartere Klangmuster bevorzugt werden.
Ein weiteres Ergebnis der Umfrage legt offen, dass sich Eltern häufig von ihrem sozialen Umfeld inspirieren lassen, wenn es um die Wahl des Namens geht. Fast ein Drittel der Befragten gab an, dass sie sich von der Familie sowie von Freundinnen und Freunden inspirieren liessen, während nur 8 Prozent der Befragten angaben, dass sich von Namen in Büchern, Filmen oder Fernsehsendungen inspirieren liessen.
Auch die Namenspatroninnen und Namenspatrone spielen bei der Vornamenwahl eine Rolle. Fast 20 Prozent der Befragten gaben an, dass sie ihr Kind nach einer oder einem Familienangehörigen benannt haben. Immerhin 6 Prozent benannten ihr Kind nach prominenten oder historischen Persönlichkeiten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Vornamenwahl ist die Schreibweise des Namens. Fast 40 Prozent der Befragten gaben an, dass sie bei der Schreibweise des Namens auf eine einfache und eindeutige Schreibweise achten.
Satan, Alexa und Siri – wo die Grenzen bei der Namenswahl liegen
Um Kinder vor überkreativen Eltern zu schützen, hat sogar der Staat Regeln darüber erlassen, welchen Ansprüchen ein Vorname standhalten muss. Wenn Sie einen Babyvornamen in der Schweiz beim Zivilstandsamt anmelden, hat das Amt das Recht, den Namen abzulehnen, wenn eines der folgenden Kriterien nicht erfüllt ist:
1. Das Geschlecht geht nicht aus dem Namen hervor oder das Geschlecht und der Name stimmen nicht überein.
2. Der Name soll seinem Wesen nach ein Name sein und nicht ein Ort, ein Verein, eine Marke oder ein Tier.
Diese beiden Grundsätze dienen dem dritten Grundsatz: Das Kind soll aufgrund seines Namens nicht der Lächerlichkeit preisgegeben werden.
Auch biblische Namen mit negativen Assoziationen (z. B. Kain oder Judas) und Mundartformen eines Namens (z. B. Meieli oder Ruedi) können nicht anerkannt werden.
Bei Zwillingen gilt es, besonders darauf zu achten, dass die Vornamen nicht gleich geschrieben oder ausgesprochen werden. Das erstgeborene muss eindeutig vom zweitgeborenen Kind unterschieden werden können. Wenn Zwillinge zum Beispiel Philippe und Philip genannt werden und die Namen somit gleich klingen, ist die Chance hoch, dass das Zivilstandsamt diese ablehnt.
Unzulässige Namen

Satan, Bierstübl, Puhbert, Pillula, Sputnik, Störenfried, Oma, Rosenherz, Venus, Pfefferminze oder Verleihnix wurden als Vornamen in verschiedenen Standesämtern im deutschsprachigen Raum angemeldet und abgelehnt. Auch auf dem Gerichtsweg konnten die Eltern kein positives Urteil erkämpfen. Umgekehrt ist es jedoch einem sechsjährigen Mädchen in Deutschland mit einem Gerichtsurteil zu seinen Gunsten gelungen, dass das Standesamt eine Änderung seines Namens akzeptierte. Das Mädchen litt nämlich zunehmend unter seinem grundsätzlich zulässigen Namen Alexa, nachdem die Amazon-Sprachsteuerung ebenfalls unter diesem Namen verbreitet wurde. So wurde das Mädchen mit herabwürdigenden Äusserungen und Befehlserteilungen gehänselt. Laut GfdS lag der Name Alexa im Jahr 2014 – also im Jahr der Veröffentlichung des Amazon-Systems – noch auf Platz 218 der Vornamenstatistik. Mittlerweile belegt er lediglich Platz 1294 und wird dabei zweimal häufiger als Folgename denn als Erstname vergeben.
Die Schweizer Zivilstandsämter richten sich übrigens nach dem «Internationalen Handbuch der Vornamen». Wenn die Eltern zum Beispiel aus Sri Lanka kommen und sich für ihr Kind einen traditionellen Namen aus der Heimat wünschen, wird das grundsätzlich akzeptiert. Häufig ist es dann aber für Europäerinnen und Europäer nicht möglich, allein auf Basis des Namens auf das Geschlecht zu schliessen. Solche Fälle werden in den Zivilstandsämtern einzeln beurteilt.
Auch wenn viele Kriterien bei der Namensfindung eine Rolle spielen, stellt diese für Eltern kein grosses Problem dar. Nur 2 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen die Auswahl des Vornamens sehr schwer gefallen sei.
Abschliessend möchten wir Sie gerne einladen, an unserem kurzen Quiz rund um das Thema Namensfindung teilzunehmen. Unter allen Teilnehmenden verlosen wir auch dieses Mal wieder drei Apple® AirTags™ inklusive Schlüsselanhänger. Die Namen Ihrer AirTags™ dürfen Sie übrigens frei wählen 😉.
Teilnahmebedingungen
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